Gewerbeleasing

Gewerbeleasing

Das Leasing ist bei gewerblichen Neuzulassungen die beliebteste Anschaffungsart und das hat auch gute Gründe. Unternehmen profitieren von steuerlichen Vorteilen bei Leasingfahrzeugen, hierzu solltest du dich mal mit deinem Steuerberater zusammensetzen. Darüber hinaus nutzen viele Gewerbetreibende Dienstwagen als Motivationsmaßnahme für die eigenen Mitarbeiter. Dienstwagennutzer versteuern monatlich nur einen geringen Teil des Bruttolistenpreises und kommen so in den Genuss einer günstigen Mobilität. 

 

Auch viele Hersteller haben den Trend erkannt und fördern das Gewerbeleasing stark durch zusätzliche Rabatte und Prämien, gerade bei Premiummarken zählen Gewerbe- und Flottenkunden zu den wichtigsten Abnehmern. 

Das Leasing für Gewerbetreibende bietet einige wichtige Vorteile, welche wir dir nachfolgend aufzeigen wollen. Selbstverständlich stehen wir dir bei weiteren Fragen zum Gewerbeleasing gerne zur Verfügung. 

  • Immer neue Modelle fahren

    Aufgrund der vorgegebenen Laufzeiten von i.d.R. 12 bis 48 Monaten fährst du immer sehr aktuelle Modelle.

  • Keine teuren Reparaturen

    Nach Ablauf der Herstellergarantie von meist 24 Monaten, musst du selbst für Reparaturarbeiten aufkommen. Da die meisten Arbeiten nach ca. 5 Jahren fällig werden (erfahrungsgemäß) bleiben diese in einem Leasing für dich aus.

  • Steuervorteil für Unternehmen

    Unternehmen haben einen gesamtbetriebswirtschaftlichen Steuervorteil beim Gewerbeleasing, hierzu solltest du deinen Steuerberater befragen.

  • Absolute Kostentransparenz

    Bereits bei Vertragsunterzeichnung des Leasingvertrags weißt du, welche Kosten für die nächsten Jahre auf dich zukommen. Damit kannst du planen.

  • Kein Vermarktungsrisiko

    Die Gebrauchtwagenpreise schwanken nahezu jährlich. Beim Leasing kann dir das egal sein, denn du bist nicht für den Weiterverkauf bzw. die Vermarktung des Fahrzeugs verantwortlich.

  • Dienstwagen / Mitarbeitermotivation

    Häufig nutzen Unternehmen die Dienstwagenregelung als Mitarbeitermotivation. Mitarbeiter versteuern dabei den Geldwerten Vorteil vom Bruttolistenpreis.

Versteuerung Geldwerter Vorteil

*Auflagen für Hybridfahrzeuge

Aktuelle Gewerbeleasing-Angebote

CUPRA Ateca VZ 2.0 TSI 221 kW (300 PS) 7-Gang DSG 4Drive
289,00€ mtl.*
Gewerbeleasing
Preise zzgl. MwSt.
VW Taigo R-Line 1,0 l TSI OPF 85 kW (116 PS) 6-Gang
179,00€ mtl.*
Gewerbeleasing
Preise zzgl. MwSt.
VW Tiguan R-Line 1,5 l eTSI OPF 110 kW (150 PS) 7-Gang-DSG
242,00€ mtl.*
Gewerbeleasing
Preise zzgl. MwSt.
CUPRA Leon VZ 2.0 TSI 221 kW (300 PS) 7-Gang-DSG
239,00€ mtl.*
Gewerbeleasing
Preise zzgl. MwSt.
Audi A5 Sportback S line 35 TFSI 110(150) kW(PS) S tronic
339,00€ mtl.*
Gewerbeleasing
Preise zzgl. MwSt.
SEAT Ateca Style Edition 1.5 TSI ACT 110 kW (150 PS) 6-Gang
139,00€ mtl.*
Gewerbeleasing
Preise zzgl. MwSt.

Ablauf Gewerbeleasing

Der Ablauf beim Gewerbeleasing ist relativ simpel und einfach für dich als Nutzer. Nachdem du dir dein Wunschfahrzeug ausgesucht und zusammengestellt hast, unterschreibst du den Leasingvertrag. Dabei benötigen die Leasinggesellschaften meistens einen Gehaltsnachweise und Personalausweis von dir. Im Anschluss wird dein Fahrzeug direkt beim Hersteller bestellt. Nach Anlieferung beim Händler wird das Fahrzeug zur Auslieferung vorbereitet und an dich übergeben. Du nutzt das Auto für die vereinbarte Laufzeit und gibst es am Laufzeitende wieder bei deinem Händler ab. Dort wird dann ein Rückgabeprotokoll erstellt und Schäden, welche über die übliche Nutzung hinausgehen, werden dir in Rechnung gestellt. Es bietet sich deshalb an, Schäden und Wartungsarbeiten ggf. vor Rückgabe noch über die Versicherung bzw. den Wartungsvertrag abzuwickeln, sofern du einen solchen abgeschlossen hast. 

  • Fahrzeugwahl

    Du konfigurierst dein Wunschfahrzeug mit deinem Verkäufer.

  • Vertragsunterschrift

    Du unterschreibst den Leasingvertrag und reichst deinen Gehaltsnachweis bei der Leasing ein.

  • Fahrzeugübergabe

    Du holst dein Fahrzeug beim Händler ab.

  • Nutzungszeit

    Du nutzt dein Fahrzeug für die vertraglich vereinbarte Laufzeit.

  • Rückgabe & Protokoll

    Zum Leasingende gibst du das Fahrzeug wieder beim Händler ab. Der Händler erstellt (meist über einen neutralen Gutachter) ein Fahrzeugprotokoll. Etwaige Schäden, werden dir nachbelastet.

*Allgemeiner Hinweis: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Verbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.

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